Das Bundesmodell, das jeden Quadratmeter einer Immobilie individuell bewerten will, ist ein "Bürokratiemonster". »Das Bundesfinanzministerium rechnet mit einem Bedarf von bundesweit mehr als 3500 Arbeitskräften.« Ein Großteil des Steueraufkommens wird für administrativen und juristischen Support aufgebraucht werden. Möglicherweise wird die Arbeit wegen des kommenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen und Justizbehörden gar nicht bewältigt werden können.
Das von Baden-Württemberg verabschiedete Bodenwert-Modell vermeidet diese Kosten und orientiert die Berechnung der Grundsteuer einzig am tatsächlichen Wert des Bodens und damit auch an der Leistungsfähigkeit des Besitzer. Auf diese Weise garantiert es eine leistungsorientierte und sichere Finanzierung der Kommunen.
Der Steuerzahlerbund NRW jedoch spricht sich für das von Bayern und Hessen favorisierten Flächen-Modell aus, das nicht den Wert eines Grundstücks sondern einfach die Fläche von Grundstücken und Gebäuden als Berechnungsgrundlage heranzieht. Wenn aber ein Grundstück in teuerster innerstädtischer Lage mit der gleichen Grundsteuer veranlagt wird, wie ein gleich großes Grundstück in der wertlosen Peripherie, werden die Kommunen für ihre Filet-Lagen keine nennenswerten Grundsteuern mehr erheben können. Der Wertzuwachs der teuren Lagen bleibt bei den Grundeigentümer unangetastet. Die Bodenspekulation bleibt weiter preisgünstig und hoch lukrativ. Die auf Dauer geringfügigen Grundsteuereinnahmen werden weiterhin durch hohe Gewerbesteuern und Einkommensteuer bzw. durch kommunale Gebühren kompensiert.
Das Flächenmodell ist für die Steuerzahler die denkbar schlechteste Lösung. Sie nutzt den Bodenspekulanten und all jenen die über den Wertzuwachs ihrer Immobilien in den letzten Jahren einen ordentlichen Gewinn gemacht haben. "Klammheinliche Erhöhungen", mit deren Androhung Lobbyisten heute Stimmung machen, kann es dabei schon deswegen nicht geben, weil Hebesatzveränderungen von den Gemeinderäten beschlossen werden. Zwingend aber muss es Anpassungen geben, damit jene Immobilien, die über Jahrzehnte unterbewertet blieben, endlich nach ihrem tatsächlichen Wert besteuert werden.
Lesen Sie hierzu auch: »Mauer des Schweigens«, »Linker Plan gegen Bodenspekulation?« und »The day after: Grund-solidarisch aus der Corona-Krise!«
Klaus Willemsen, 26.05.2021
Verwendete Quellen: