Peter Reihardt schreibt im Mannheimer Morgen: Die württembergische Landesregierung verständigt sich bei der »Reform der Grundsteuer auf das Modell von Grünen-Finanzministerin Edith Sitzmann. In Baden-Württemberg soll die Kommunalsteuer nach dem am Dienstag erzielten Kompromiss anhand der Grundstücksgröße und dem vor Ort gültigen Bodenrichtwert berechnet werden.«
Für Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz ist dies ein wichtiges Mittel, um Baulücken zu schließen und das Spekulieren mit Bauland und Bauruinen weniger attraktiv zu machen. »Kritiker halten es für unfair, dass Größe und Wert der Gebäude keine Rolle spielt. Die Grundsteuer ist für einen Bauplatz genauso hoch wie für eine Parzelle, auf der zum Beispiel ein neues zehnstöckiges Wohnhaus steht. Schwarz sieht das als wirtschaftliches Druckmittel, damit Grundstücke bebaut werden, um die Steuerbelastung auf die Wohnungen zu verteilen. „Gerade in den Städten haben wir Bedarf an bezahlbaren Geschosswohnungen“, betonte der Grünen-Politiker.« (Mannheimer Morgen)
Zukünftig werden Immobilieneigentümer, die sich Grundstücke in teuren Lagen leisten entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an der Finanzierung der kommunalen Haushalte angemessen beteiligt. Viele württembergische Kommunen werden so in die Lage versetzt, diverse kommunale Dienstleistungen günstiger anzubieten. Außerdem wird es eine spürbare Entlastung in der Verwaltung mit sich bringen, wenn es gelingt eine reine Bodenwertsteuer ohne Ausnahmetatbestände zu verabschieden.
Lesen Sie hierzu auch: »Oberbürgermeister für Bodenwertsteuer«, »Das Klima retten und Wohlstand angemessen verteilen!« und »Grundsteuer: Zeitgemäß!«.
Klaus Willemsen, 26.03.2020
Verwendete Quellen:
www.inwo.de/medienkommentare/oberbuergermeister-fuer-bodenwertsteuer/
www.inwo.de/medienkommentare/das-klima-retten-und-wohlstand-angemessen-verteilen/