Auszug aus dem neuen §6a der Satzung der INWO Deutschland:
"Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss, wenn das betreffende Mitglied (...) die Interessen des Vereins gröblich verletzt. Die Interessen des Vereins sind gröblich verletzt, wenn ein Mitglied sich z.B. rassistisch, fremdenfeindlich oder in anderer Weise diskriminierend äußert oder so handelt."
von Redaktion - 04. Juni 2007