Bezeichnend für die journalistische Botschaft des sehr kurzen Textes "<link http: www.handelsblatt.com finanzen immobilien nachrichten grunderwerbsteuer-wie-der-staat-beim-immobilienkauf-zulangt external link in new>Wie der Staat beim Immobilienkauf zulangt" (Handelsblatt-online vom 15.08.13) sind die Worte: „Wie und wo Häuslebauer kräftig zur Kasse gebeten werden.“ Aber ist diese Steuer wirklich nur eine weitere Variante, hilflosen Steuerbürgern und hart arbeitenden "Häuslebauern" das Geld aus der Tasche zu ziehen?
Tatsächlich trifft diese Steuerart stärker Spekulanten, die die Wertentwicklung von Grundstücken zur Einnahmequelle machen, als den Häuslebauer, der selten öfters als einmal im Leben ein teures Grundstück erwirbt. Wirklich ärgerlich an dem kurzen Text ist jedoch, dass er suggeriert, hierbei handele es sich um eine fragliche Einnahmequelle, die lediglich dem Stopfen anonymer Haushaltslöcher diene. So heißt es beispielsweise: „Seit dem 1. Oktober 2011 greift auch die nordrhein-westfälische Landesregierung beim Erwerb von Grundstücken mehr ab.“
Beiträge dieser Art erhöhen die Verwirrung und Ahnungslosigkeit die das Thema Bodenpolitik beherrscht. Ein Blick in die Kommentare zu diesem Beitrag verrät, wie verzerrt das Wissen in diesem Bereich ist. Ein Kommentar weist empört darauf hin, dass man neben dieser Erwerbssteuer auch noch eine "Grundstückssteuer" bezahlen müsse. Gemeint ist vermutlich die Grundsteuer, die in Deutschland eher eine symbolische Größenordnung hat. Ein anderer Kommentator glaubt sogar, dass mit dieser Steuer die Mieter unangemessen belastet würden.
Die Besteuerung von Grund und Boden ist eine weitaus gerechtere und sinnvollere Art, öffentliche Ausgaben zu finanzieren, als die Besteuerung der Arbeitseinkommen. Es gibt viele ökonomische Argumente dafür Grundstücke höher zu belasten. Wenn man diese Einnahmen pro Kopf der Bevölkerung zurück verteilt, käme zu den ökonomischen Argumenten eine gewaltige soziale Komponente hinzu.
Anstatt jedoch Käufer mit dieser einmaligen Abgabe von 5 % des Kaufwertes zu bestrafen, sollten die Kommunen besser alle Grundstücke mit einer jährlichen Steuer von circa 0,5 % des Kaufwertes belasten. So würden Leerstand und Fehlnutzung vermieden und eine verlässliche Einnahmequelle geschaffen. Und bevor das reflexartige Aufjaulen von "Enteignung!" losbricht, möchte ich noch ergänzen: Wer sich überproportional viel Boden leisten kann und leisten will, ist auch in der Lage, einen entsprechenden Beitrag zur Finanzierung von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und aller übrigen Infrastruktur zu leisten.
Vergleiche hierzu auch die aktuelle Initiative zur Grundsteuerreform: <link http: www.grundsteuerreform.net blocked::http:>www.grundsteuerreform.net/
Klaus Willemsen, 15.8.2013
Verwendete Quelle: <link http: www.handelsblatt.com finanzen immobilien nachrichten grunderwerbsteuer-wie-der-staat-beim-immobilienkauf-zulangt>
www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/grunderwerbsteuer-wie-der-staat-beim-immobilienkauf-zulangt/8639044.html
