Verbraucherzentrale auf Irrwegen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, die für ihre Privatkunden Negativzinsen auf den Giro- und Tagesgeldkonten einführen wollte, und zwar ab dem ersten Euro bzw. ab 10.000 Euro beim Tagesgeld. Nicht zum ersten Mal stellen sich die Verbraucherzentralen gegen Negativzinsen - und behindern so eine verbraucherfreundliche Geldpolitik.

Sie habe gegen die Volksbank Reutlingen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Tübingen eingereicht, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vom 06.07.2017 erklärt. Die Volksbank Reutlingen hatte nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang zwar geändert und die zuvor für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Negativzinsen zurückgenommen, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben. "Wir lassen jetzt gerichtlich überprüfen, ob Negativzinsen für Geldanlagen über Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam eingeführt werden können", erläuterte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das weitere Vorgehen. "Wir gehen davon aus, mit diesem Verfahren einen Schritt weiterzukommen und einige Fragen zur Zulässigkeit von Negativzinsen zu Gunsten der Verbraucher klären zu können", so Nauhauser. 

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein Negativzins mit dem Grundgedanken des §488 BGB nicht zu vereinbaren. Denn nach §488 BGB wird (nur) der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Zins zu zahlen. Verbraucher sind in diesem Fall als Darlehensgeber anzusehen und können somit durch eine Klausel in den AGB nicht verpflichtet werden, Zinsen zu zahlen. Daher geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass diese Klauseln rechtswidrig und somit unwirksam sind.