Erbschaftssteuern

Nur zaghaft wagen sich einige Medien an das Tabuthema Erbschaftssteuer heran. Nachdem mehrfach die Summe anstehender Erbschaften Schlagzeilen machten, fragen sich viele Bürger, nach welchen Kriterien Erbschaften eigentlich besteuert werden. Auf dem Hintergrund einer Leistungsgesellschaft, die jede Arbeitsstunde mit Steuern belastet, gibt es Aufklärungs- und diskussionsbedarf über das Bewerten von Schenkungen und Nachlässen.

Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die begrenzte Sachkenntnis bei Politikern, Beratern und Wählern. Verwunderlich ist dies nicht, wenn man die dünne Faktenlage in der Tagespresse berücksichtigt. So schreibt beispielsweise RP-online in dem Aufmacher <link http: www.rp-online.de wirtschaft unternehmen koalition-will-steuerschlupfloch-schliessen-1.3300466 external-link-new-window external link in new>„Koalition will Steuerschlupfloch schließen“ vom 04.04.2013: „Privatvermögen wird im Erbfall mit bis zu 50 Prozent besteuert. Für Angehörige gelten hohe Freibeträge: Für Ehegatten 500 000 Euro, für Kinder 400 000 Euro.“ Diese Formierung ist zumindest höchst irreführend und dient nicht der Aufklärung des Lesers.

Bereits ein flüchtiger Blick in die <link http: de.wikipedia.org wiki erbschaftsteuer_in_deutschland external-link-new-window external link in new>Wikipedia Liste zeigt, dass dieser Steuersatz lediglich für „Freunde“ und ähnliche Begünstigte gilt. Und auch diese Personen müssen die 50 % Steuern erst auf Nachlässe beziehungsweise Schenkungen über 6.000.000 € entrichten. Für direkte Verwandtschaftsbeziehungen liegt der Steuersatz für Erbschaften bis 6.000.000 € seit 2010 bei 30 %. Erster für Zuwendungen über 26.000.000 € zahlen Verwandte zweiten Grades 43 % Steuern. Also den Steuersatz, der auch fällig wird, wenn man sich das Geld durch Arbeit verdient.

Bei Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern, Stiefkinder und deren Nachkommen sind zwischen 100.000 € und 500.000 € grundsätzlich steuerfrei. Darüber hinaus beginnt eine Steuerpflicht in Höhe von 7 %. Erst bei Nachlässen und Schenkungen von über 26.000.000 € werden 30 % zu Gunsten des Allgemeinwohls fällig.

In dem besagten Artikel der Rheinischen Post heißt es: „Union und FDP möchten die Umgehung der Erbschaftsteuer durch Geldtransfers an "Cash-GmbHs" eindämmen – dies soll aber nur für kleinere Betriebe gelten.“ In diesem Zusammenhang sollte der Hinweis zu finden sein, das für gewöhnliche Erbschaften, bis zu einem Betrag von 6.000.000 €, lediglich 19 % Steuern anfallen. Für einen arbeitenden Steuerzahler kommt schon dieser reguläre Fall einem „Steuerschlupfloch“ gleich. Es ist schwer nachvollziehbar, dass man für sein erarbeitetes Einkommen deutlich höher zur Kasse gebeten wird, als das Kind reicher Eltern für das Geschenkte.

Klaus Willemsen, 04.04.2013

Verwendete Quelle:
<link http: de.wikipedia.org wiki erbschaftsteuer_in_deutschland>www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/koalition-will-steuerschlupfloch-schliessen-1.3300466
de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland