Höchste Zeit für die Grundsteuerreform,

überschreibt Karoline Linnert, Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, einen Beitrag im Behördenspiegel. Tatsächlich ist es an der Zeit, Klarheit zu schaffen und die Chancen bei der Neugestaltung der Grundsteuer zu nutzen. Bodeneigentum macht Reiche reicher und Mieter ärmer. Die neu gestaltete Grundsteuer könnte diesem Trend zumindest tendenziell entgegenwirken.

Leider lässt die GRÜNEN-Senatorin vor allem erkennen, dass sie vor lauter Bäumen den Wald aus den Augen verliert. Anstatt eine einfache, nachhaltige und gerechte Besteuerung zu beschreiben, verstrickt sie sich in Widersprüchlichkeiten. Das Bodenwertmodell, in dem sich GRÜNE Politik geradezu manifestiert, bezeichnet sie als »nicht zielführend«. Zitat Linnert: <link www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/ _blank external-link-new-window>»Aktuell in der Diskussion befindliche Modelle, die lediglich den Wert des Grundstücks ohne das aufstehende Gebäude für die Wertermittlung zugrunde legen (Bodenwertmodell), lassen keinen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Grundstückseigentümers zu.«</link> Genau dies aber sollte die Grundsteuer auch nicht tun. Die Grundsteuer sollte sich an den Planungsvorgaben der Gemeinde orientieren. Richtschnur müssen die Vorgaben des Bebauungsplans sein. Die Leistungsfähigkeit des Eigentümers ist die Grundlage für die Einkommensteuer und könnte bei der Erbschaftssteuer stärker herangezogen werden.

Kernforderungen ökologisch, sozialer Politik

Frau Linnert kritisiert an Bodenwertsteuern weiter: <link www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/ _blank external-link-new-window>»Außerdem führen sie dazu, dass für Grundstücke gleicher Größe in vergleichbaren Lagen Werte in gleicher Höhe festgestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt oder sich auf dem Grundstück eine hochwertige Villa oder ein vermietetes Mehrfamilienhaus befindet.«</link> Damit aber kritisiert sie die Kernforderung ökologischer und sozialer Politik. Wer heute Grundstücke der von der Gemeinde vorgesehenen Nutzung vorenthält, zahlt derzeit keine Steuern. Die Bodenspekulation und das Blockieren von Baugrundstücken, entgegen den öffentlichen Planungen und Interessen, werden durch Steuerprivilegien subventioniert. Der Naturschutzbund (NABU) u. A. machen diese Praxis für die Zersiedelung des Umlandes maßgeblich mit verantwortlich.

Wie sollte es zu rechtfertigen sein, dass drei Familien auf einem dicht bebauten, innerstädtischen Grundstück mehr Grundsteuer zahlen müssen, als der Wohlhabende, der es sich leistet, das gleichwertige Nachbargrundstück alleine zu bewohnen? Derzeit werden sogar jene Eigentümer, die ihre innerstädtische Immobilie brachliegen oder verwahrlosen lassen, durch die Grundsteuer besser gestellt als Investoren, die die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung umsetzen. Diese Praxis würde durch eine reine Bodenwertsteuer umgekehrt.

Mammutaufgabe für Finanzverwaltung

Im Weiteren betont Senatorin Linnert, wie groß der Aufwand ist, jede einzelne Immobilie in Deutschland ganz individuell bewerten zu müssen. Und obwohl sie sich tendenziell gegen die Bodenwertsteuer ausspricht, begründet sie in diesem Abschnitt, warum die reine Bodenwertsteuer den perfekten Lösungsansatz darstellt. Linnert: <link www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/ _blank external-link-new-window>»Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Wahl eines neuen Bewertungssystems ist außerdem die Umsetzungsfrist, die das Gericht gesetzt hat. In einer Stadt wie Bremen sind ca. 220.000 Grundstücke, sogenannte wirtschaftliche Einheiten, neu zu bewerten. Bundesweit werden ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten sein – eine Mammutaufgabe für die Finanzverwaltung, die Kommunalverwaltungen und auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ein weiteres Ziel der Reform muss deshalb eine technisch möglichst einfach umsetzbare Steuer sein. Auch um die Akzeptanz dieser Steuer zu erhöhen, muss deshalb ein möglichst einfaches Bewertungsverfahren geschaffen werden, welches den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht und gleichzeitig auf Seiten aller Beteiligter zu einem angemessenen und verhältnismäßigen Aufwand führt«</link>. Genau dies leistet die reine Bodenwertsteuer. Mit dem Verzicht darauf, Investitionen zu bestrafen und Investoren stärker zu belasten als Spekulanten, erspart man sich die aufwändige und juristisch nie eindeutig zu klärende Bewertung jeder einzelnen Immobilie. Gleichzeitig erspart man der Öffentlichkeit die sinnlose Beschäftigung von zigtausend Mitarbeitern der Finanzverwaltung und der Justiz in Millionen Arbeitsstunden für nicht enden wollende Einsprüche gegen Steuerbescheide.

Die ausschließliche Besteuerung des Grundstückswertes garantiert den Gemeinden eine solide Einnahmequelle, sie aktiviert die im Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücke, sie entlastet Bewohner intensiv bebauter Grundstücke und sie ist ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand alle 5-6 Jahre, wie vom Gericht gefordert, leicht zu aktualisieren. Und sie kann in allen Bundesländern zeitnah umgesetzt werden.

Sehr geschätzte Frau Senatorin Linnert,
Sie schreiben in Ihrem Gastbeitrag vom 12. November 2018: <link www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/ _blank external-link-new-window>»Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 geforderte in der Relation realitätsgerechte Bewertung der erfassten Grundstücke, kann mit einem reinen Bodenwertmodell somit nicht erreicht werden«</link>. Dem ist entschieden zu widersprechen: Nur ein reines Bodenwertmodell garantiert eine realitätsgerechte Bewertung, ist vermittelbar, sozial, ökologisch und garantiert die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Ertrag. Es würde Sie ehren, wenn Sie diesbezüglich Ihre Position noch einmal überdenken.

Lesen Sie dazu auch <link www.inwo.de/medienkommentare/wie-gerecht-ist-eine-steuer-auf-immobilien/ _top external-link-new-window>»Wie gerecht ist eine Steuer auf Immobilien?«</link>, <link www.inwo.de/medienkommentare/unser-land-braucht-kein-weiteres-buerokratiemonster/ _top external-link-new-window>»Unser Land braucht kein weiteres Bürokratiemonster«</link> und <link www.grundsteuerreform.net _blank external-link-new-window>»Grundsteuer: Zeitgemäß!«</link>

Klaus Willemsen, 21.11.2018

Verwendete Quellen:

Karoline Linnert: <link www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/&gt;https://www.behoerden-spiegel.de/2018/11/12/hoechste-zeit-fuer-die-grundsteuerreform/</link>

www.inwo.de/medienkommentare/wie-gerecht-ist-eine-steuer-auf-immobilien/

www.inwo.de/medienkommentare/unser-land-braucht-kein-weiteres-buerokratiemonster/

www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-bremens-finanzsenatorin-begruesst-das-grundsteuerurteil-_arid,1718707.html

www.grundsteuerreform.net