Seine Mutter war seinerzeit über 90. Sie hatte sicherlich große Freude daran, dass ihre 400.000 € nicht unter der Matratze lagen, sondern auf den Bahamas und in Panama gut verwaltet wurden. Das geht in Ordnung. Unklar ist dabei noch, ob das Vermögen tatsächlich keine Erträge erbracht hat, die hätten versteuert werden müssen. Oder sind die Erträge von der alten Dame unterschlagen worden und nicht von ihrem Sohn? Oder muss er keine Steuernachzahlungen leisten, weil die Steuerschuld schlicht verjährt ist? Das allerdings wäre empörend. Nicht, weil er mit dem Satz "<link http: www.rp-online.de politik helmut-linssen-nach-konten-affaere-unter-druck-aid-1.4015023>Ich habe keine Steuern hinterzogen" die Öffentlichkeit belogen hätte. Empörend sind die geringen Verjährungsfristen und der Umstand, dass ältere Delikte nicht veröffentlicht werden.
Wirklich bedenklich ist ein anderer Satz, den die Rheinische Post zitiert: „<link http: www.rp-online.de politik helmut-linssen-nach-konten-affaere-unter-druck-aid-1.4015023>Bei dem Geld handelt es sich um privates Vermögen meiner verstorbenen Eltern, das unsere Familie steuerlich korrekt erwirtschaftet hat.“ Will er damit zum Ausdruck bringen, dass die Besteuerung des Vermögens bei dessen Erarbeitung für ihn entscheidend ist? Und folgt dieser Einschätzung das Gefühl, dass die weitere Besteuerung der Erträge dieses Kapitals gar nicht gerechtfertigt ist? Herrn Linssen möchte ich diese Wahrnehmung in keiner Weise unterstellen. In Diskussionen um die Besteuerung des Kapitals wird diese Argumentation jedoch allzu oft vorgebracht. Insbesondere bei der Rechtfertigung der geringen Kapitalertragssteuer heißt es oft: Warum soll man auf die Vermögensrendite überhaupt Steuern zahlen? Das habe man doch schon beim Erarbeiten des Geldes getan.
Klaus Willemsen, 7.2.2014
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<link http: www.rp-online.de politik helmut-linssen-nach-konten-affaere-unter-druck-aid-1.4015023>www.rp-online.de/politik/helmut-linssen-nach-konten-affaere-unter-druck-aid-1.4015023
