Sehr geehrter Herr Winters,

als einer der wenigen Kommentatoren in der deutschen Medienlandschaft verzichten Sie in Ihrem Kommentar in der Rheinischen Post darauf, Negativzinsen als böse Machenschaft der Geschäftsbanken zu diffamieren. Angenehm sticht Ihr Beitrag hervor, da Sie die ökonomisch notwendige Maßnahme der Zentralbank korrekt als "Geldaufbewahrungsgebühr" bezeichnen.

Negativzinsen auf liquides Geld sind ein Instrument der Notenbank und kein Profit für Geschäftsbanken, die diese Kosten an ihre Kunden durchreichen, wie Sie zu Recht betonen. „Wer Banken anklagt, weil sie Strafzinsen erheben, hat keine Ahnung von Ökonomie.“

Sie verweisen im Weiteren auf den Sparkassen-Präsidenten Georg Fahrenschon, der negative Einlagenzinsen für Sparkassenkunden kategorisch ablehnt. Sie vermuten, dass seine Ablehnung von „Strafzinsen“ Imagewerbung sei und damit Teil der ökonomischen Vernunft wäre. Diesem Gedanken kann man bedingt zustimmen, jedoch nur aus dem Umstand heraus, dass die Negativzinsen in der Presse üblicherweise vollkommen falsch dargestellt, und damit von den Kunden falsch verstanden werden. Der Kommentar ihrer Kollegin Antje Höning „Muss man Negativzinsen verbieten?“ in der RP vom 1.11.14 ist dafür exemplarisch. Negativzinsen sind Gebühren auf Liquidität, die bei einem niedrigen Zinsniveau notwendig sind, um die Zinsdifferenz zwischen kurzfristigem und langfristigem Geld aufrechtzuerhalten. Die Aktualisierung der Geldpolitik ist auch zur Vermeidung von Deflation notwendig. Der Appell von Frau Höning: "Die EZB sollte rasch ihr Abenteuer mit Negativzinsen beenden", ist daher vollkommen deplatziert.

Ein Blick auf die Zahlen macht dies deutlich. Es gibt wohl kaum Privatkunden, die über einen längeren Zeitraum mehrere Millionen Euro auf dem Girokonto halten müssen. Außerdem ist die Geldgebühr so gering, dass sie für den gewöhnlichen Privatkunden kaum wahrnehmbar ist. Da sie aber dazu beiträgt, das Geldmarktzinsniveau niedrig zu halten, wird jeder Bürger, sei es als Steuerzahler, als Konsument, als investierender Unternehmer oder als Bezieher staatlicher Leistungen, von dieser Entwicklung profitieren. Es wäre wünschenswert, wenn sich die RP-Redaktion mit der Dimension der liquiden Geldmittel, dem Phänomen des immer geringer werdenden Geldumlaufes und dem Umstand, dass den Banken seit 2012 Jahr für Jahr weniger langfristige Einlagen zur Verfügung stehen, intensiv befassen würde. Eine aktive Geldpolitik braucht Flexibilität und Ideen - und nicht höhere Zinssätze und höhere Zinslasten für Wirtschaft, Staat und Verbraucher.

Klaus Willemsen, 19.11.2014

Verwendete Quellen:
Georg Winters „Strafzins und Werbung“, RP 11.11.2014
www.rp-online.de/politik/strafzins-und-werbung-aid-1.4659622